Es war ja eh schon verwunderlich, dass Left 4 Dead überhaupt in Deutschland auf den Markt kam. Jetzt droht doch eine Indizierunge – abhängig von der Version!
Eines vorweg: Die von EA entschärfte deutsche Version von Left 4 Dead kann nachträglich nicht mehr indiziert werden, da das Spiel von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK eine Alterskennzeichnugn erhalten hat – keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG. Dafür hat EA auch ordentlich am Spiel rumgeschnipselt und so nicht nur die Gewaltdarstellung heruntergeschraubt, sondern es verschwinden zum Beispiel auch die Leichen beseitigter Zombies.
Nun aber zum Thema: Die BPjM soll die EU-PC-Version von Left 4 Dead in die Liste B der jugendgefährdeten Medien aufgenommen haben. Wie bei jeder indizierung darf das Spiel dann nicht mehr öffentlich beworben oder verkauft werden. Das gleiche Schicksal dürfte der inhaltsgleichen EU-XBox360-Version passieren. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU-Version des Spiel auf der Liste B steht. Dort stehen nämlich nicht nur jugendgefährdente Spiele sondern auch strafrechtlich relevante! Wenn in den nächsten Tagen ein Gericht das entsprechende Urteil fällt, könnte es zu Beschlagnahmung des Spiels kommen. Somit dürfte die ungeschnittene EU-Version auch nicht mehr Importiert werden!
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