Groß muss es sein – dann klappt es auch mit der Altersfreigabe

So oder ähnlich müssen die Gedankengänge im Kopf von unserer allseits beliebten Bundesfamilienministerin gewesen sein. Seit Juli gilt nämlich das neue Jugendschutzgesetz.

Neben einigen kleineren Änderungen, gab es auch wirklich wichtige. So wurden zum Beispiel die Vorschriften für die Anbringung des Altersfreigabe-Logos neu definiert – es wurde größer. Die neue Vorschrift besagt: Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern  und dem Bildträger auf eine Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen. Hier die Begründung des Ministeriums: Vielfach sind derzeit die Kennzeichen, die Altersangaben und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts. Nun kann man auf den ersten Blick erkennen, ab welchem Alter Spiele und Filme für Kinder und Jugendlichen geeignet sind.

Ich persönlich bin davon wirklich beeindruckt – was eine beeindruckende und sinnvolle Maßnahme. OK Leute – ich denk ihr findet das genauso bescheuert wie ich, aber daran können wir ja nichts ändern. Mich ärgert nur, dass das Logo eine gelungenes Cover wirklich versauen kann.

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